Ad-hoc Mitteilung

Bitcoin Group SE: BaFin hat keine Bedenken gegen den Erwerb der futurum bank GmbH

Herford, 10.Juli 2019 – Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der Bitcoin Group SE (ISIN DE000A1TNV91) mit heute eingegangenem Schreiben mitgeteilt, dass aus aufsichtsrechtlichen Gründen keine Bedenken gegen den Erwerb von 100% der Anteilean der futurum bank GmbH Wertpapierhandelsbank (vormals Tremmel Wertpapierhandelsbank GmbH) bestehen. Die aufschiebende Bedingung im Kaufvertrag ist damit erfüllt und der Kaufvertrag rechtsgültig. Siehe auch Ad-hoc-Mitteilung vom 12.11.2018.

Bitcoin Group SE veröffentlicht vorläufige Geschäftszahlen für das Geschäftsjahr 2018

Herford, 17 Mai 2019 – Die Bitcoin Group SE (ISIN DE000A1TNV91) hat im Rahmen der heutigen Verwaltungsratssitzung den vorliegenden vorläufigen IFRS-Konzernabschluss für das Jahr 2018 beraten und bewertet. Im Geschäftsjahr 2018 wurde ein Umsatz von EUR 11,3 Mio. erzielt. Dieser liegt damit um EUR 1,8 Mio. höher als in der Ad-hoc Mitteilung am 03.12.2018 prognostiziert.

Aufgrund der jüngsten Empfehlung des “IFRS Interpretations Committee”, Kryptowährungen statt im Umlaufvermögen im Anlagevermögen auszuweisen und damit Wertveränderungen nicht mehr nur im Eigenkapital, sondern auch über Zu-/Abschreibungen in der Gewinn-und Verlustrechnung auszuweisen, hat sich die Gesellschaft entschieden, die Aussage in der Ad-hoc Mitteilung vom 03.12.2018, dass der Gewinn vor Steuern voraussichtlich über EUR 7 Mio. liegen wird, dahingehend zu ändern, dass der Gewinn vor Steuern nunmehr voraussichtlich bei EUR 2,4 Mio. liegen wird. Die Änderung resultiert aus einer aufgrund der neuesten IFRS-Empfehlungen vorgenommenen Abschreibung auf die von der Gesellschaft gehaltenen Kryptowährungen zum 31.12.2018 in Höhe von EUR 6,1 Mio. Ohne die Anwendung dieser Bilanzierungsempfehlung läge der Gewinn vor Steuern bei EUR 8,6 Mio. und mit EUR 1,6 Mio. deutlich über der Prognose von EUR 7 Mio. vom 03.12.2018. Vorausgesetzt, dass die heutigen, gegenüber dem 31.12.2018 deutlich höher liegenden Kurse am Kryptomarkt ihren Stand behalten oder noch weiter steigen, würde dies eine signifikant gewinnerhöhende Zuschreibung zum 30.06.2019 nach sich ziehen und auch das Eigenkapital entsprechend erhöhen.

Auch wenn das Management davon ausgeht, dass die IFRS-Empfehlung für das Unternehmen nicht sinnvoll ist und Wertveränderungen bei den Kryptowährungsbeständen,wie in den Vorjahren erfolgt, ausschließlich im Eigenkapital und nicht in der Gewinn-und Verlustrechnung gezeigt werden sollten, wird die Gesellschaft die Empfehlungen des IFRS Interpretations Committee für den Jahresabschluss 2018 und die künftigen Jahresabschlüsse anwenden.

Die Abschreibung hat keine Auswirkungen auf den Gewinn der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen auf Sachanlagen und Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände (EBITDA), welcher mit EUR 8,6 Mio. nach wie vor sehr positiv ist. Dies resultiert auch daher, dass vor der Empfehlung des IFRS Interpretations Commitee das EBT (Gewinn vor Steuern) nahezu dem EBITDA entsprach und davon nur verhältnismäßig gering im Jahr 2017 umTEUR 18 und im Jahr 2016 umTEUR 17 abwich.

Da die von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Kryptowährungen nach wie vor nur zur Absicherung von potenziellen Vermögensschäden und nicht aus Spekulationsgründen gehalten werden, wird die Gesellschaft zukünftig das schon seit Jahren als interne Kennzahl verwendete EBITDA dem Kapitalmarkt als wichtigste Größe kommunizieren, da dies aus der Sicht der Gesellschaft die Entwicklung des Unternehmens am besten beschreibt.

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