Corporate News

Bitcoin Group SE erwirbt die Tremmel Wertpapierhandelsbank GmbH und erweitert das eigene Serviceportfolio signifikant

  • Erwerb aller Anteile der Tremmel Wertpapierhandelsbank GmbH
  • Wichtiger Meilenstein auf dem Weg zur Kryptowährungsbörse erreicht
  • Kaufpreis liegt im unteren siebenstelligen Euro-Bereich

Herford, 12.November 2018 – Die Bitcoin Group SE (ISIN DE000A1TNV91) hat einen wichtigen Meilenstein beim Ausbau des eigenen Serviceportfolios erreicht und am heutigen Tag 100% der Anteile an der Tremmel Wertpapierhandelsbank GmbH erworben.

Durch die Akquisition wird sich das Dienstleistungsangebot der Bitcoin GroupSE, die mit Bitcoin.de Deutschlands einzigen regulierten Handelsplatz für digitale Währungen betreibt, signifikant erweitern. So besteht für die Bitcoin Group SE aufgrund der Banklizenz des Wertpapierdienstleisters fortan die Möglichkeit, eigene Produkte in Verbindung mit Kryptowährungen zu emittieren, Eigenhandel mit Kryptowährungen durchzuführen und Geldautomaten für Kryptowährungen zu betreiben. Die Akquisition folgt dabei der klar definierten Wachstumsstrategie, Bitcoin.de zu einer Kryptowährungsbörse mit multilateralem Ansatz auszubauen. Dieser bietet zahlreiche Vorteile. So wäre es möglich, ein Orderbuch zu führen und selbst Kurse zu stellen, was gleichzeitig einen liquideren Handel gewährleistet.

Der bisherige alleinige Gesellschafter und Geschäftsführer der Tremmel Wertpapierhandelsbank GmbH, Herr Rainer Bergmann, wird langfristig an die Bank gebunden und wird diese zusammen mit Herrn Marco Bodewein zum Einlageninstitut ausbauen.

„Wir freuen uns sehr, dass wir mit der Tremmel Wertpapierhandelsbank GmbH und insbesondere Herrn Rainer Bergmann einen bestens positionierten Partner mit tiefer Marktkenntnis gewinnen konnten. So wird es uns gelingen, die Unternehmensentwicklung der Bitcoin Group SE auf ein neues Level zu heben“, sagt Marco Bodewein, Geschäftsführender Direktor der Bitcoin Group SE.Der Kaufpreis liegt im unteren siebenstelligen Euro-Bereich. Das Closing soll im ersten Halbjahr 2019 erfolgen und unterliegt der aufschiebenden Bedingung der Zustimmung der relevanten Aufsichtsbehörden.


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