Ad-hoc Mitteilung

Bitcoin Group SE: Anpassung der Prognose für das laufende Geschäftsjahr

Herford, 03. Dezember 2018 - Die Bitcoin Group SE passt die bisher kommunizierte Prognose für das Geschäftsjahr 2018 an. Trotz der zum Ende November 2018 gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres mit einem Plus von ca.35% angestiegenen Umsätze reduziert die Gesellschaft die Ertragsprognose. Die Ursache für diese Maßnahme liegt im außergewöhnlich starken Monat Dezember des Jahres 2017, welcher sich mit den derzeitigen externen Rahmenbedingungen (Bitcoin-Kurs, mediale Aufmerksamkeit) voraussichtlich in diesem Jahr nicht wiederholen lassen wird. Auch wird das Ziel von 1Million Kunden voraussichtlich nicht mehr erreicht werden können.

Die Bitcoin Group SE rechnet für das Gesamtjahr 2018 mit einem Umsatz von mehr als EUR 9,5 Mio. (Vorjahr: EUR 12,6 Mio.). Bei erwarteten Kosten von nicht mehr als EUR 2,5 Mio.(Vorjahr:ca.EUR 1,8 Mio.) wird der Gewinn vor Steuern somit voraussichtlich über EUR 7 Mio.liegen.

Bitcoin Group SE erwirbt 100% der Anteile an der Tremmel Wertpapierhandelsbank GmbH

Herford, 12. November 2018 –Die Bitcoin Group SE gibt bekannt, dass sie am heutigen Tag den Erwerb von 100% der Anteile an der Tremmel Wertpapierhandelsbank GmbH mit Sitz in Frankfurt notariell beurkundet hat. Der Kaufpreis liegt im unteren siebenstelligen Euro-Bereich. Die Transaktion steht unter der aufschiebenden Bedingung der Zustimmung der relevanten Aufsichtsbehörden. Das Closing soll im ersten Halbjahr 2019 erfolgen.

Darüber hinaus wird die Bitcoin Group SE das Eigenkapital der Tremmel Wertpapierhandelsbank GmbH durch die Gewährung eines Nachrangdarlehens signifikant stärken.

Die 2003 gegründete Tremmel Wertpapierhandelsbank GmbH ist ein von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) beaufsichtigtes Unternehmen mit der Erlaubnis zur Erbringung von Bankgeschäften und Finanzdienstleistungen.

Bitcoin Group SE: BaFin hat keine Bedenken gegen wesentliche Beteiligung an der Sineus Financial Services GmbH

Herford, 2. Oktober 2018 -­ Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der Bitcoin Group SE (ISIN DE000A1TNV91) mit Schreiben vom heutigen Tage mitgeteilt, dass aus aufsichtsrechtlichen Gründen keine Bedenken gegen den Erwerb einer wesentlichen Beteiligung an der Sineus Financial Services GmbH bestehen.

Siehe auch Ad-­hoc-­Mitteilung vom 15.01.2018.

Bitcoin Group SE: Hauptversammlung der Tochtergesellschaft Bitcoin Deutschland AG beschließt Dividendenausschüttung in Höhe von insgesamt EUR 2,5 Mio. an die Bitcoin Group SE

Herford, 22. Juni 2018 - Die Bitcoin Group SE (ISIN DE000A1TNV91) gibt bekannt, dass die Hauptversammlung der 100%igen Tochtergesellschaft Bitcoin Deutschland AG, die Deutschlands einzigen regulierten Handelsplatz für digitale Währungen unter Bitcoin.de betreibt, am heutigen Tag eine Dividendenausschüttung in Höhe von EUR 50,00 je Aktie beschlossen hat. Damit fließt der Muttergesellschaft eine Dividende in Höhe von insgesamt EUR 2,5 Mio. zu und stärkt die solide Eigenkapitalbasis der Bitcoin Group SE.

Bitcoin Group SE: Marco Bodewein wird weiterer Geschäftsführender Direktor

Herford, 4. Juni 2018 - Auf seiner heutigen Sitzung hat der Verwaltungsrat der Bitcoin Group SE (ISIN DE000A1TNV91) Herrn Marco Bodewein mit sofortiger Wirkung als weiteren Geschäftsführenden Direktor der Gesellschaft bestellt. Marco Bodewein war zuvor als Vorstand der ACON Actienbank AG für das gesamte operative Geschäft tätig. Er verfügt über mehr als zehn Jahre Erfahrung im Investment Banking für Small und Mid Caps. Mit seiner langjährigen Expertise im regulierten Finanzbereich wird Herr Bodewein, neben Herrn Michael Nowak, als zusätzlicher Geschäftsführenden Direktor die strategische Weiterentwicklung der BITCOIN GROUP SE und im Speziellen von Bitcoin.de hin zu einer Börse für Kryptowährungen und Token unterstützen.

Bitcoin Group SE veröffentlicht testierten Konzernabschluss 2017 und Prognose 2018

Herford, 11. Mai 2018 - Die Bitcoin Group SE hat heute den testierten Konzernabschluss 2017 veröffentlicht. Basierend auf dem Anstieg der Nutzerzahlen und einer daraus resultierenden Zunahme des Handelsvolumens allein für die Kryptowährung Bitcoin auf rund EUR 1,2 Mrd. (Prognose 2017: rund EUR 1 Mrd.) erwirtschaftete die Bitcoin Group SE im Geschäftsjahr 2017 einen Rekordumsatz von TEUR 12.481 (Vorjahr: TEUR 1.044). Infolgedessen sprang das Ergebnis vor Steuern auf TEUR 10.888 (Vorjahr: TEUR 208). Das Ergebnis nach Steuern vervielfachte sich auf TEUR 7.452 (Vorjahr: TEUR 114).

Die Summe der kurzfristigen Vermögenswerte stieg zum 31. Dezember 2017 auf TEUR 49.027 (Vorjahr: TEUR 2.893), was einem Zuwachs von 1.594 % entspricht. Dieser signifikante Anstieg konnte durch die Erhöhung der Anzahl selbst gehaltener Bitcoins sowie durch die allgemeine Kurssteigerung des Bitcoin erzielt werden. Das Eigenkapital erhöhte sich im Berichtszeitraum durch die einbehaltenen Gewinne (TEUR 7.452) und das sonstige Gesamtergebnis (TEUR 24.659) um TEUR 32.107 auf TEUR 38.190.

Für das laufende Geschäftsjahr 2018 rechnet das Unternehmen aufgrund des stetigen Wachstums per Jahresende 2018 mit dem Erreichen der Marke von 1 Million registrierter Nutzer per Jahresende 2018 auf Bitcoin.de. Bei nur moderaten Zuwächsen auf der Kostenseite erwartet das Management zudem ein stark steigendes Ergebnis. Die Kosten betreffen insbesondere Investitionen in Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten für den Ausbau von Bitcoin.de. Zudem plant die Bitcoin Group SE im laufenden Geschäftsjahr 2018 eine Mehrheitsbeteiligung an einer regulierten Bank mit Sitz in Deutschland zu akquirieren.Der Geschäftsbericht 2017 steht auf www.bitcoingroup.com im Bereich Investor Relations als PDF-Dokument zum Download bereit.

Bewertung des BMF-Schreibens vom 27. Februar 2018

Herford, 1. März 2018 - Das Bundesministerium für Finanzen hat am 27. Februar 2018 ein Schreiben über die umsatzsteuerliche Behandlung von Bitcoin und anderen sogenannten virtuellen Währungen in Zusammenhang mit dem EuGH-Urteil vom 22. Oktober 2015 (C-264/14, Hedqvist) auf seiner Webseite veröffentlicht.

Nach dem Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder führt das Bundesministerium für Finanzen aus, dass es sich bei Betreibern von Handelsplattformen, die ihre Internetseite als technischen Marktplatz zum Erwerb bzw. Handel von Bitcoin den Marktteilnehmern zur Verfügung stellen, um die Ermöglichung der rein EDV-technischen Abwicklung handelt und eine Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 8 Umsatzsteuergesetz hierfür nicht in Betracht kommt.

Nach einer ersten unverbindlichen steuerlichen Bewertung des BMF-Schreibens durch externe Berater geht die Bitcoin Group SE weiterhin davon aus, dass ihre Tochtergesellschaft Bitcoin Deutschland AG über die Plattform Bitcoin.de umsatzsteuerfreie Vermittlungsleistungen nach Art. 135 Abs. 1 Buchst. e der Mehrwertsteuerrichtlinie im Rahmen der erlaubnispflichtigen Anlagevermittlung von Kryptowährungen erbringt, da sie wesentlich mehr als nur ein reiner EDV-technischer Abwickler ist. Diese Auffassung wird die Bitcoin Deutschland AG notfalls auch bis zum Europäischen Gerichtshof verteidigen, wo die Bundesrepublik Deutschland schon bereits im Verfahren „Hedqvist“, welches die umsatzsteuerliche Einordnung des Bitcoin-Handels betraf, mit ihrer Auffassung das Gericht nicht überzeugen konnte.

Sollte die Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen jedoch entgegen der Auffassung der Bitcoin Group SE auch für die Bitcoin Deutschland AG anwendbar sein, müsste die Bitcoin Deutschland AG für erhaltene Provisionseinnahmen im Rahmen der Vermittlung von Kryptowährungen für die abgabenrechtlich änderbaren Jahre nachträglich Umsatzsteuer, gegebenenfalls zuzüglich Zinsen, abführen. Darüber hinaus würden auch zukünftige Provisionen für die Vermittlung von Kryptowährungen umsatzsteuerpflichtig werden, sodass sich die Ertragssituation der Bitcoin Deutschland AG für vergangene Jahre und zukünftig um bis zu 19 % verschlechtern und folglich auch auf den Konzernabschluss der Bitcoin Group SE negativ auswirken würde.

Da sowohl die aktuelle Liquidität als auch das Vermögen der Bitcoin Deutschland AG ein Vielfaches einer eventuellen Steuernachzahlung beträgt und das Risiko eines letztinstanzlichen Unterliegens in einem möglichen Rechtsverfahren nach den derzeitigen Erkenntnissen als gering eingestuft wird, sieht die Bitcoin Group SE der weiteren Entwicklung mit Zuversicht entgegen

Alexander Müller neuer Verwaltungsrat der Bitcoin Group SE

Herford, 26. Februar 2018 - Das Amtsgericht Bad Oeynhausen hat mit Beschluss vom 22. Februar 2018, der am heutigen Tage der Bitcoin Group SE zugegangen ist, demAntrag des Verwaltungsrats der Gesellschaft entsprochen und Herrn Alexander Müllerzum neuen Mitglied des Verwaltungsrats der Bitcoin Group SE bestellt. Herr Alexander Müller ist Mitglied des Deutschen Bundestages, Diplom-Informatiker, öffentlich bestellter und vereidigter IT-Sachverständiger und seit 1989 als selbstständiger Softwareberater und -entwickler tätig. Er ist zudem Mitglied des Verwaltungsrats der Nassauischen Sparkasse Wiesbaden.

Die gerichtliche Bestellung war notwendig geworden, nachdem das ehemalige Mitglied des Verwaltungsrats, Herr Frank Schäffler, mit Erklärung vom 16. Februar 2018 und mit Ablauf des 16. Februar 2018 sein Amt als Mitglied des Verwaltungsrats der Bitcoin Group SE, zur Vermeidung möglicher zukünftiger Interessenkonflikte durch seine jüngst erfolgte Entsendung in den Finanzausschuss des Deutschen Bundestages, niedergelegt hatte.

Bitcoin Group SE gibt Veränderung im Verwaltungsrat bekannt

Herford, 16.Februar 2018 – Zur Vermeidung möglicher zukünftiger Interessenkonflikte durch seine jüngst erfolgte Entsendung in den Finanzausschuss des Deutschen Bundestages, legt Herr Frank Schäffler sein Mandat als Mitglied des Verwaltungsrats der Bitcoin Group SE mit Ablauf des heutigen Tages nieder. Der Verwaltungsrat dankt Herrn Schäffler für seine wertvolle Mitarbeit im Verwaltungsrat und zeigt vollstes Verständnis für seine Entscheidung.

Der Verwaltungsrat hat heute bei dem zuständigen Gericht einen Antrag auf gerichtliche Bestellung des Herrn Alexander Müller, Mitglied des Deutschen Bundestages, wohnhaft in Niedernhausen, zum neuen Mitglied des Verwaltungsrats gestellt. Herr Müller ist Diplom-Informatiker, öffentlich bestellter und vereidigter IT-Sachverständiger und seit 1989 als selbstständiger Softwareberater und -entwickler tätig. Er ist zudem Mitglied des Verwaltungsrats der Nassauischen Sparkasse Wiesbaden. Herr Müller hat bereits schriftlich erklärt, im Falle seiner gerichtlichen Bestellung das Mandat als Verwaltungsrat bei der Bitcoin Group SE anzunehmen.

Bitcoin Group SE veröffentlicht vorläufige Ergebnisse 2017 – Umsatz- und Ergebnisprognose deutlich übertroffen

  • Handelsvolumen auf Bitcoin.de steigt auf 1,2 Mrd. Euro (Vorjahr: 85 Mio. Euro)
  • Umsatzwachstum über 1.000% auf 12,6 Mio. Euro (Vorjahr: 1,1 Mio. Euro)
  • Rekordergebnis vor Steuern von 10,8 Mio. Euro (Vorjahr: 0,2 Mio. Euro)
  • Anstieg der Kundenzahl auf mehr als 665.000 (Vorjahr: 356.000)

Herford, 7. Februar 2018 - Die Bitcoin Group SE hat heute ihre vorläufigen Geschäftszahlen für das Jahr 2017 veröffentlicht und konnte ihren Wachstumskurs mit Rekorden bei Umsatz und Ergebnis fortsetzen. Das Volumen der gehandelten Kryptowährungen auf der Handelsblattform Bitcoin.de, die von der 100%igenTochtergesellschaft Bitcoin Deutschland AG betrieben wird, lag 2017 mit 1,2 Mrd. Euro deutlich über den prognostizierten 1 Mrd. Euro. Für die Bitcoin Group SE resultiert daraus ein Umsatzwachstum im Vergleich zum Vorjahr von rund 1.160% auf 12,6 Mio.Euro und ein Ergebnis vor Steuern von 10,8 Mio. Euro gegenüber 0,2 Mio. Euro im Vorjahr. Die Anzahl der Kunden auf Bitcoin.de konnte 2017 auf mehr als 665.000 gesteigert werden, nach ursprünglich geplanten 480.000.

Die Finanzzahlen in dieser Mitteilung beruhen auf den vorläufigen und noch ungeprüften HGB-Einzelabschlüssen, die zudem noch in den internationalen Rechnungslegungsstandard IFRS überführt werden müssen und sich daher noch ändern können.

Bitcoin Group SE beteiligt sich an der Sineus Financial Services GmbH

Herford, 15. Januar 2018 – Die Bitcoin Group SE gibt bekannt, dass heute der Vertrag über den Erwerb von 50% der Geschäftsanteile an der Sineus Financial Services GmbH mit Sitz im niedersächsischen Melle notariell beurkundet wurde. Der Kaufpreis liegt im unteren sechstelligen Bereich. Die Transaktion steht unter der aufschiebenden Bedingung der Zustimmung der relevanten Aufsichtsbehörden. Das Closing soll im ersten Halbjahr 2018 stattfinden.

Die Sineus Financial Services GmbH ist ein von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) im geführten Register Unabhängiger Honorar-Anlageberater nach § 93 WpHG eingetragenes Finanzdienstleistungsinstitut mit der Erlaubnis für das Erbringen von Anlagevermittlung, Anlageberatung und Abschlussvermittlung.

Im Kaufvertrag hat sich die Bitcoin Group SE das Recht einräumen lassen, dass die Tochtergesellschaft Bitcoin Deutschland AG bei Bedarf als vertraglich gebundener Vermittler der Sineus Financial Services GmbH gemäß § 2 Abs. 10 KWG die Anlagevermittlung von Kryptowährungen gemäß §1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1 KWG erbringen kann.

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